Häufig gestellte Fragen zu unserer Antirutsch Bodenbehandlung
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Bei Vorhandensein des Pflegegrades 1 oder höher, bei Ihnen oder einer Person Ihres Haushalts, übernehmen wir alle Schritte der Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse und halten Sie über den Prozess auf dem Laufenden. Dies beinhaltet die Angebotserstellung, Antragsstellung, sämtliche Korrespondenzführung mit Ihrer Pflegekasse, bis hin zur Umsetzung bei Ihnen und Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse. Für Sie fallen keine Kosten an; auch keine Vorauszahlungen oder Anzahlungen.
Die Haltbarkeit variiert je nach Beanspruchung und Standort: In Innenbereichen hält der Effekt oft länger als draußen, wo Umwelteinflüsse die Wirkung schneller abschwächen können. Generell empfehlen wir eine Nachbehandlung alle 9 bis 15 Monate, besonders bei stark genutzten Flächen. Die Nachbehandlung erfolgt auf Ihre Anfrage und durch unser geschultes Personal. Pflegekassengeförderte Maßnahmen beinhalten ohnehin eine 3-malige Auffrischungsbehandlung. Bei Privatzahlern Preis auf Anfrage.
Nein, unsere Methode ist keine Beschichtung und auch kein Lack.
Die Speziallösung erzeugt mikroskopische Poren auf mineralischen Oberflächen, die besonders bei Nässe für Rutschfestigkeit sorgen, ohne das Aussehen des Bodens wesentlich zu verändern.
Um eine kontinuierlich hohe Rutschhemmung zu gewährleisten, empfehlen wir je nach Standort eine Nachbehandlung alle 9 bis 15 Monate. In stark frequentierten oder beanspruchten Bereichen, wie z. B. Duschen, Küchen, Außenbereiche (verursacht durch Tenside/Fette/organische Verschmutzung), ist eine jährliche Auffrischung sinnvoll.
Unsere Behandlung kann auch ohne Pflegegrad in Anspruch genommen werde. Bei Kunden mit Pflegegrad können wir allerdings die Kosten im Rahmen einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme mit der Pflegekasse abrechnen. Ohne Pflegegrad ist dies nicht möglich, sodass die Kosten vom Kunden getragen werden müssen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Unsere Dienstleistung lässt sich mit den Pflegekassen im Zuge einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme nach §40 SGB XI für Menschen mit Pflegegrad 1 oder höher realisieren. Unser Team berät Sie gerne dazu und erstellt Ihnen ein individuelles Angebot, damit Sie das Budget Ihrer Pflegekasse gut planen können.
Unser Verfahren ist speziell für mineralische Oberflächen entwickelt, wie sie bei Steinböden oder Fliesen vorkommen. Materialien wie PVC, Laminat, Dielen oder Parkett sind nicht mineralisch und können die mikrostrukturelle Wirkung unserer Lösung nicht unterstützen. Zudem könnte die Flüssigkeit diese Oberflächen beschädigen oder unerwünschte optische Veränderungen hervorrufen.
Es ist ratsam, den Vermieter vorab zu informieren, vor allem bei Maßnahmen in öffentlichen oder gemeinschaftlich genutzten Bereichen. Grundsätzlich ist jedoch keine Genehmigung nötig, da das Verfahren keine baulichen Veränderungen verursacht.