
Nachweisliche
Sicherheit!

Dies ist das Elcon FSC 3 –
ein Messgerät zur Bestimmung der Gleit- und Haftreibung von Bodenbelägen. Es sorgt für Rutschsicherheit und kommt sowohl in Privathaushalten als auch in großen Anlagen wie Schwimmbädern zum Einsatz.
Geprüfte Rutschhemmung der Böden nach DIN 51131
Zur Beurteilung der Rutschhemmung bereits verlegter Böden
Wenn Bodenbeläge schon verlegt sind, ist eine Rutschhemmungsprüfung nach den Standards DIN 51130 oder DIN 51097 auf der geneigten Ebene nicht möglich. Oft ergeben sich Fragen zur Bodenbeschaffenheit erst nach längerer Nutzung, wie etwa:
- Wurden eventuell unpassende Fliesen verwendet?
- Hat sich die Rutschfestigkeit im Laufe der Zeit verschlechtert?
- Müssen Böden bei Renovierungen oder Umbauten ersetzt werden, oder können sie weiterhin sicher genutzt werden?
Um die Sicherheit Ihrer Böden zu überprüfen, bieten wir eine professionelle Messung direkt vor Ort an. Mithilfe unseres normgerechten Messgeräts, dem GMG 200, erfassen wir den Gleitreibungskoeffizienten und erstellen ein detailliertes Messprotokoll. Sie benötigen eine Einschätzung zur Rutschfestigkeit Ihrer Böden? Kontaktieren Sie uns gerne für ein individuelles Angebot.
Details zur Rutschhemmungsprüfung mit dem Elcon FSC3:
Das Elcon FSC3 ist ein mobiles Gerät, das in Zusammenarbeit mit dem Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitsschutz (BIA) entwickelt wurde. Es ermöglicht präzise Messungen der Rutschfestigkeit von Bodenbelägen nach DIN 51131, DIN EN 13893 und DIN CEN/TS 16165.
Ablauf der Messung:
Zunächst werden die kritischen Bereiche festgelegt und vorbereitet, bei Bedarf auch gereinigt und mit einem Gleitmittel (z. B. einer NaLS-Lösung) benetzt. Für die Messreihe sind jeweils fünf identische Messungen erforderlich, um den Durchschnittswert zu ermitteln. Das Gerät wird dann bei gleichbleibender Geschwindigkeit über die Bodenfläche gezogen, wobei der Messwert im Hinblick auf die geringste Rutschhemmung erfasst wird. Anschließend übertragen wir die gesammelten Daten auf einen Computer und erstellen ein umfassendes Protokoll.
Berechnung des Gleitreibungskoeffizienten:
Der Gleitreibungskoeffizient „µ“ wird berechnet, indem die horizontale Reibungskraft mit der vertikalen Auflast während der Messbewegung in Relation gesetzt wird. Der Mittelwert der Reibungskraft wird über eine Messstrecke von 0,5 m ermittelt.
Interpretation der Messergebnisse:
- µ ≥ 0,45: Uneingeschränkte Betriebssicherheit
- µ ≥ 0,30 – < 0,45: Grundsätzlich betriebstauglich; spezielle Maßnahmen könnten erforderlich sein
- µ < 0,30: Kritische Werte, besondere Maßnahmen erforderlich
Genormtes Messverfahren zur Rutschhemmung nach DIN
DIN 51130 – Arbeits- und Verkehrswege
Dieses Prüfverfahren wird auf einer „Schiefen Ebene“ in einem unabhängigen Prüfinstitut durchgeführt. Dabei wird der Boden von zwei Testpersonen jeweils dreimal mit genormten Schuhen begangen, während Motoren-Schmieröl als Gleitmittel verwendet wird. Die Testpersonen bewegen sich vorwärts und rückwärts auf der Fläche, und der Neigungswinkel wird erhöht, bis kein sicheres Gehen mehr möglich ist. Der dabei ermittelte mittlere Akzeptanzwinkel bestimmt die Rutschhemmungsklasse.
Rutschhemmungsklassen:
- 6° bis 10° – R 9
- Über 10° bis 19° – R 10
- Über 19° bis 27° – R 11
- Über 27° bis 35° – R 12
- Über 35° – R 13
DIN 51097 – Nassbelastete Barfußbereiche
Hier wird ebenfalls die Schiefe Ebene genutzt, jedoch wird eine wässrige Lösung als Gleitmittel eingesetzt und die Testpersonen sind barfuß. Der resultierende mittlere Akzeptanzwinkel dient der Eingruppierung in die Gruppen A, B oder C:
- Mindestens 12° – Gruppe A
- Mindestens 18° – Gruppe B
- Mindestens 24° – Gruppe C
DIN 51131 – Gleitreibwertprüfung von Bodenbelägen
Die Norm von 2008 legt fest, dass zur Bestimmung des Gleitreibungskoeffizienten ein Gleitkörper mit konstanter Geschwindigkeit über den Boden gezogen wird. Die benötigte Kraft wird gemessen und durch die Gewichtskraft des Körpers dividiert. Als Gleitmittel dient eine NaLS-Wasserlösung, und es werden SBR-Gleiter (Gummi) verwendet.
Es gibt drei Messarten:
- Nullmessung: Prüfung eines neuen Bodenbelags
- Betriebsmessung: Prüfung eines Bodens im Ist-Zustand, mit typischem Gleitmittel und Sohlenmaterial
- Kontrollmessung: Prüfung eines gebrauchten Bodens für Vergleichszwecke
Die Bewertung der Messwerte erfolgt nach DGUV-Information 208-041.
ASR A1.5/1,2 – Technische Regeln für Fußböden in Arbeitsstätten
Die Arbeitsstättenverordnung fordert rutschhemmende Böden in Arbeitsstätten, konkretisiert durch die ASR A1.5/1,2, die eine Gefährdungsbeurteilung vorschreibt. Die Regelung basiert auf der DGUV-Regel 108-003, die Arbeitgebern Hinweise zum Schutz vor Arbeitsunfällen und Gesundheitsrisiken gibt.
Das vollständige Regelwerk findet man >hier<
ASR A1.5/1,2 – Technische Regeln für Fußböden in Arbeitsstätten
Die Arbeitsstättenverordnung fordert rutschhemmende Böden in Arbeitsstätten, konkretisiert durch die ASR A1.5/1,2, die eine Gefährdungsbeurteilung vorschreibt. Die Regelung basiert auf der DGUV-Regel 108-003, die Arbeitgebern Hinweise zum Schutz vor Arbeitsunfällen und Gesundheitsrisiken gibt.
DGUV Regel 108-003 (bisher BGR 181)
Diese DGUV-Regel gilt für Arbeitsräume und Verkehrswege, in denen durch gleitfördernde Stoffe wie Flüssigkeiten ein erhöhtes Rutschrisiko besteht. Die Rutschhemmung von Böden wird durch den durchschnittlichen Neigungswinkel der „Schiefen Ebene“ geprüft und einer der Bewertungsgruppen R 9 bis R 13 zugeordnet, wobei R 9 die niedrigste und R 13 die höchste Rutschhemmung darstellt. Der Verdrängungsraum unter der Gehfläche, gekennzeichnet durch ein „V“ und eine Volumenzahl, ist bei speziellen Arbeitsbereichen mit besonders gleitfördernden Stoffen erforderlich.
Bewertungsgruppen für verschiedene Arbeitsbereiche:
- R 9: Allgemeine Arbeitsräume und Eingangsbereiche innen
- R 10: Sanitärräume, Verkaufsbereiche, Lagerräume für Lebensmittel
- R 11: Außentreppen, Gastronomieküchen bis 100 Gedecke
- R 12: Großküchen, Spülräume, Fleischbearbeitungsbereiche
- R 13: Bereiche mit extremen Anforderungen, z. B. Schlachthäuser, Fettschmelzen, und Fischverarbeitung
Prüfmethoden: Messungen zur Gleitreibwertbestimmung nach E DIN 51131 liefern Informationen über die Bodenrutschfestigkeit im Ist-Zustand. Diese Ergebnisse sind jedoch nicht direkt mit den R-Gruppen vergleichbar und dienen eher als Ergänzung zur Beurteilung der Bodenbeschaffenheit im Betriebszustand.
Die Regel unterstützt Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung und hilft, durch passende Bodenbeläge sowie technische und organisatorische Maßnahmen Arbeitsunfälle und Gesundheitsrisiken zu minimieren.
DGUV Information 207-006
Anwendungsbereich:
Um die hohe Anzahl von Rutschunfällen zu minimieren, sind bei der Wahl der Bodenbeläge sowie den Reinigungsmethoden besondere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Die ASR A1.5/1,2 „Fußböden“ regelt die Anforderungen für Arbeitsstättenböden, während die DGUV Information 207-006 speziell für nassbelastete Barfußbereiche gilt.
Nassbelastete Barfußbereiche umfassen Zonen, die dauerhaft nass und barfuß begangen werden, wie in Schwimmbädern, Krankenhäusern oder in Umkleide-, Sanitär- und Duschräumen in Sportstätten oder Arbeitsstätten.
Rutschhemmung: Die Auswahl eines rutschfesten Bodenbelags in nassbelasteten Barfußbereichen erfolgt nach der „Schiefen Ebene“ gemäß DIN 51097. Es gibt drei Bewertungsgruppen (A, B, C) für unterschiedliche Rutschgefahren, mit steigenden Anforderungen an die Rutschhemmung von A bis C.
Bewertungsgruppen für Rutschhemmung:
Bewertungsgruppe A (mindestens 12° Neigungswinkel): Trockene Bereiche wie Barfußgänge, Umkleideräume, Nichtschwimmerbereiche (>80 cm Tiefe), Sauna- und Ruhebereiche.
Bewertungsgruppe B (mindestens 18° Neigungswinkel): Feuchtere Zonen wie Duschräume, Dampfbäder, Beckenumgänge, sowie Planschbecken und Leitern außerhalb des Beckens.
Bewertungsgruppe C (mindestens 24° Neigungswinkel): Bereiche mit hoher Rutschgefahr wie Leitern und Treppen, die ins Wasser führen, Aufgänge zu Sprunganlagen, Startblöcke und geneigte Ränder von Becken.
Diese Anforderungen helfen, das Rutschrisiko in nassbelasteten Barfußbereichen gezielt zu verringern und die Sicherheit für die Nutzer zu gewährleisten.
DGUV Info 208-041
Anwendungsbereich und Anforderungen zur Rutschhemmung
Die Arbeitsstättenverordnung fordert rutschhemmende Bodenbeläge, insbesondere für Arbeitsräume und Verkehrswege. Die ASR A1.5/1,2 „Fußböden“ legt fest, dass Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen müssen, um die Rutschgefahr zu bewerten.
Diese DGUV-Information konzentriert sich auf die betriebliche Prüfung der Rutschhemmung durch Bestimmung des Gleitreibungskoeffizienten und eignet sich nicht zur Auswahl von Bodenbelägen im Planungsstadium. Die ASR A1.5/1,2 bleibt die maßgebliche Grundlage für die Auswahl geeigneter Beläge und deren Klassifizierung in R-Gruppen.
Wichtige Begriffsdefinitionen:
- Gleitreibungskoeffizient (µ): Quotient aus horizontaler Reibungskraft und vertikaler Auflast. Dieser Wert gibt die Rutschhemmung im Betriebszustand (µBM) oder Neuzustand (µNM) an.
- Bewertungsgruppe (R 9 bis R 13): Maßstab für die Rutschhemmung von Bodenbelägen gemäß DIN 51130.
- Verdrängungsraum (V 4 bis V 10): Klassifiziert das Mindestvolumen des Hohlraums unter der Gehebene.
Messverfahren nach DIN 51131:
Die Rutschhemmung wird mithilfe eines Messgeräts geprüft, das über den Boden gezogen wird. Die für die Messung nötige Kraft wird erfasst und in den Gleitreibungskoeffizienten umgerechnet. Diese Prüfung erfolgt im Neuzustand (Nullmessung) und im Gebrauchszustand (Betriebsmessung).
Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmen:
Die Gefährdungsbeurteilung dient der Analyse potenzieller Rutschgefahren, z. B. durch glatte Oberflächen oder gleitfördernde Stoffe. Maßnahmen zur Verbesserung der Rutschhemmung sind im TOP-System (Technik, Organisation, Person) kategorisiert und umfassen:
- Technische Maßnahmen: z. B. rutschhemmende Beläge und Matten.
- Organisatorische Maßnahmen: z. B. Reinigungspläne und geeignete Arbeitsabläufe.
- Persönliche Maßnahmen: z. B. das Tragen rutschhemmender Schuhe und Schulungen zum sicheren Verhalten.
Bewertung und Dokumentation: Messergebnisse werden dokumentiert und regelmäßig überprüft, um die Rutschhemmung im Betriebszustand sicherzustellen. Ein Rutschhemmungskataster im Gebäudeplan kann helfen, Messergebnisse langfristig zu veranschaulichen und zu überwachen.
Beispiel eines Messprotokolls
Gemessen wurde unter folgenden Konditionen:
Oberflächen-Material: Granit
Zustand: Nass
Messprotokoll 1 zeigt die Messwerte des Materials im unbehandelten, also ursprünglichen Zustand. Anhand des Mittelwerts von 0,16 µ lässt sich hier deutlich erkennen, dass Maßnahmen erforderlich sind.
Messprotokoll 2 zeigt die Messwerte des Materials im applizierten Zustand. Der hier gemessene Mittelwert von ca. 0,65 µ zeigt, dass die Rutschhemmung deutlich erhöht wurde.
Messprotokoll 1 (vor der Behandlung):

Messprotokoll 2 (nach der Behandlung):
